Im Schadenfall, insbesondere wenn unverschuldet, erstellen wir eine ggf. manuelle Schadenkalkulation und senden diese auf Wunsch direkt zum Regulierer.
Schon gewusst?
Schäden an Fahrzeugen die älter als 15-20 Jahre sind, können mit üblichen Kalkulationsprogrammen, wie sie "normale" Sachverständige im Einsatz haben, im Allgemeinen nicht kalkuliert werden. Diese Schäden müssen von Hand, unter Rücksprache mit Restauratoren, freien Teilehändlern und den Classic Abteilungen der Hersteller kalkuliert werden. So kann ein Schadengutachten anders als bei "neuen Fahrzeugen" auch 2-3 Monate dauern. Gleiches gilt für die Instandsetzung. Diese verzögert sich oftmals, da der Hersteller keine Ersatzteile liefern kann und diese anderweitig besorgt werden müssen. In manchen Fällen müssen sogar Ersatzteile angefertigt bzw. umgearbeitet werden.
Wir, als offizielles Classic-Data Premium Partnerbüro, haben jahrelange Erfahrung in der Schadenkalkulation an Old-/ Youngtimern und wissen wie ein entsprechendes Schaden-Gutachten angefertigt wird.
HINWEIS
Als Geschädigter sind Sie in der Beweispflicht, dürfen jedoch den Gutachter und Rechtsanwalt frei wählen, sofern der Schaden unverschuldet ist. Wenn sie keine Schuld trifft, brauchen Sie auch nicht in Vorleistung zu gehen.
Noch Fragen?
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