Bei einer Restaurierung ist es wichtig, dass der Grundzustand des Fahrzeuges, regelmäßig der Zwischenstand und der Endzustand nach erfolgter Restaurierung von neutraler Seite dokumentiert wird.
Das ist auch bei sogenannten "Teil"-Restaurationen ratsam.
Das ist aus folgenden Gründen ratsam:
Diebstahl, Feuer oder Wasser in der Werkstatt
... in den meisten Fällen, leider nicht immer, ist die Werkstatt entsprechend versichert. Wurde das Fahrzeug durch Feuer oder Wasser zerstört oder gar entwendet, ist der Eigentümer in der Beweispflicht. Das gilt natürlich auch bei Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, z.B. des Motors, der Innenausstattung oder von Anbauteilen wie Stoßfängern oder Felgen.
Was heißt das?
Der Eigentümer muss rechtssicher nachweisen, in welchem Zustand das Fahrzeug vor Eintritt der Beschädigung oder des Diebstahls war. Wenn hier fachgerecht von neutraler Seite entsprechend dokumentiert wurde, fällt das nicht schwer. So kann die Versicherung entsprechend schnell regulieren.
Des Weiteren kann sich eine "Restaurationsbegleitung" auszahlen, wenn das Fahrzeug nach Fertigstellung zum Wiederaufbauwert versichert werden soll.
Welchen Zustand hatte das Fahrzeug vor Eintritt des Feuers?
Noch Fragen?
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In einem netten Gespräch lässt sich schnell die eine oder andere Frage klären….
Übrigens...
...gibt es sehr kostengünstige Restaurationsversicherungen, die speziell Schäden wie Diebstahl, Feuerschäden, Wasserschäden, Vandalismus und sogar Transportschäden abdecken.
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